PC-Umtausch

11Antworten
  1. #1
    Avatar von Julian89
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    Standard PC-Umtausch

    Hallo zusammen,

    ich habe mir am 18. Juni 2011 Hardwarekomponenten in einem PC-Laden gekauft und von einem Freund zusammenbauen lassen. Der fertige PC läuft tadellos, jedoch möchte ich ihn zurückgeben und mein Geld wiederhaben, da ich ein noch günstigeres Angebot gefunden habe.

    Kann ich das denn überhaupt, nachdem alle Teile verbaut worden sind? Muss ich im gegebenen Fall alles wieder ausbauen und verpacken oder kann ich den kompletten Tower zurückbringen?

    Hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    Danke im voraus.

  2. #2
    Avatar von Spyx
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    Du hast nur beim Kauf im Internet die Möglichkeit vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurück zu treten (ohne Angabe von Gründen).

    Wenn du die Sachen im Laden kaufst, hast du dieses Recht nicht. Du kannst höflich nachfragen und wenn der Händler freundlich ist, dann nimmt er die Sachen wieder zurück. Das muss er aber nicht.

    Informiere dich das nächste mal einfach genau vorher, was du kaufst und wie viel das kostet.

  3. #3
    Avatar von Julian89
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    Vielen Dank für die Antwort Spyx, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht gehen sollte. Worauf begründest du deine Behauptung, ich meine es gilt doch das 14tägige Umtauschrecht.

  4. #4
    Avatar von Spyx
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    Es gibt kein Umtauschrecht. Es gibt § 312d BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen). Oder hast du im Laden eine schriftliche Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB Absatz 2 bekommen?

    Alles andere ist freiwillig.

  5. #5
    Avatar von Julian89
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    Ein wichtiges Detail habe ich vergessen zu erwähnenund zwar hat der Freund die Sachen online bestellt und wir haben sie abgeholt und zuhause zusammengefügt.

    Dann ist es doch ein Fernabsatzvertrag, oder???

  6. #6
    Avatar von Bernard Sheyan
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    Das ist im Prinzip schon richtig und du kannst das Zeug zurückgeben, allerdings zweifle ich daran, dass der Händler euch angesichts der Tatsache, dass alles ja jetzt gebraucht ist, ohne Wertminderung davonkommen lässt.

    Und ja, du musst alles auseinanderbauen, da du Bauteile und keinen Komplett-PC gekauft hast.

  7. #7
    Avatar von Julian89
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    Also ich habe grade mal 512 Euro bezahlt und 8 Tage sind ja wohl kein Grund, eine Wertminderung zu beanspruchen. Außerdem sehe ich in § 312d keinen Absatz darüber.

  8. #8
    Avatar von Fabi
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    Frag doch einfach mal den Händler. Laut Gesetz muss er die Ware zurücknehmen.

    EDIT: Gibt es nicht bei Hardware in der Regel Siegel, die man beim Öffnen der Verpackung bricht? Bei sowas dürfte das Rückgaberecht doch dann erlischen, oder?

  9. #9
    Avatar von Julian89
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    Leute, hat denn keiner von Euch mal was umgetascht? Das mit dem Siegel kan doch nicht stimmen; es ist ein Fernabsatgeschäft und Verpackung hin oder her, irgendwie muss man ja den Sack öffnen, um zu sehen, on Kartoffeln oder Zwiebeln drin sind

    Na ja morgen bin ich schlauer, danke für alle Antworter

  10. #10
    Avatar von Spyx
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    In Gesetzsbüchern steht alles einzeln. Bernard Sheyan meint wahrscheinlich § 357 Absatz 3. Und es gibt bestimmt noch weitere Abschnitte (nicht nur im BGB) die weitere Argumente Pro und Kontra liefern.

    Aber wie Fabi gesagt hat:
    Frage einfach mal den Händler.

  11. #11
    Avatar von Angelus2233
    Angelus2233 ist offline

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    Zitat Zitat von Julian89
    Leute, hat denn keiner von Euch mal was umgetascht? Das mit dem Siegel kan doch nicht stimmen; es ist ein Fernabsatgeschäft und Verpackung hin oder her, irgendwie muss man ja den Sack öffnen, um zu sehen, on Kartoffeln oder Zwiebeln drin sind

    Na ja morgen bin ich schlauer, danke für alle Antworter
    Na wenn du dir so sicher bist und jedes Argument was hier kommt im Keim estickst, frage ich mich warum du überhaupt nachfragst.

  12. #12
    Avatar von Fabi
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    Zumindest bei CDs/DVDs/Blu-rays/Spielen ist es so, dass nach dem Öffnen der Verpackung ein Umtausch nicht mehr möglich ist. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es z.B. mit einer CPU ähnlich ist.

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