Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

7Antworten
  1. #1
    Avatar von solana20
    solana20 ist offline
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    Standard Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Hallo an Alle!

    Das Bundesverfassungsgericht hat wohl das neue Gesetz in NRW gekippt, so daß es für die Gesetzeshüter nicht mehr so leicht ist, den Bürger auszuspionieren. Das geht jetzt nur noch unter ganz besonderen Umständen und ich denke, daß wichtigste ist, daß ein Richter das anordnen muß und es offensichtlich nicht mehr die Innenminister können.

    Allerdings habe ich mich immer gefragt, wie so ein Trojaner eigentlich in mein System kommt. Ich meine, wenn ich nur sichere Webseiten besuche zum Beispiel. Oder mit bestimmten e-mails? oder mit allen mails?

    Vielleicht kann mir ja mal jemand auf die Sprünge helfen?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Solana20

  2. #2
    Avatar von Cloneadmin
    Cloneadmin ist offline

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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Die Diskusion war sowieso groß...
    Genaugenommen ist der Bundestrojaner nicht rechtens, da er in die Privatsphäre der User eintritt ...

    würde man einen User mit Hilfe eines Bundestrojaner aufdecken, denke ich würden die selbst erst mal eine auf den Deckel bekommen und zwar wiederum wegen eindringen in die Privatsphäre.

    Und außerdem: Selbst wenn du einen per E-Mail bekommst oder per irgendwas --> Wer sagt denn dass dein Virenprogramm diesen nicht erkenne würde bzw. wenn du E-Mail aufmachst mit einem Inhalt der völlig Sinnlos ist oder Dateianhänge dort downloadest bist du selber schuld; genauso wie wenn du ohne Virenscanner surfst

  3. #3
    Avatar von Johann Schmidt
    Johann Schmidt ist offline

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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Wäre es so wie geplant gekommen, hätten ohnehin die Softwarehersteller der Schutzprogramme sich niemals zu einem Deal mit den Regierungen bereit erklärt.
    Damit würden / hätten sie sich ja ad absurdum geführt.

  4. #4
    Avatar von Spyx
    Spyx ist offline

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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Sobald du dir irgendeine ausführbare Datei - muss nicht *.exe sein - herunterlädst, hängt der Staat noch etwas dran, was mit ausgeführt mit. Also du bekommst es nicht mit.

    Die erfahrenen User stört das eher weniger - mit Linux und nur-Source-Code-Downloads - kann eigentlich recht wenig passieren. Zur Erläuterung:
    Linux ist ein ganz anderes Betriebssystem als Windows, deshalb müsste man extra Linux-Bundestrojaner schreiben. Linux kann man aber sehr stark individualisieren, sodass nicht sichergestellt ist, dass der Trojaner überhaupt funktioniert. Und wenn man sich den Source-Code, also den für Menschen verständlichen Text eines Programmes, herunterlädt und diesen erst auf seinem heimischen Computer in Computer-Sprache umwandelt, dann kann man dort auch nichts anhängen.
    Jetzt kommt bestimmt wieder die Antwort:
    Doch kann man.
    Aber es gibt wirklich Verrückte, die sich die ~10.000 Zeilen Code durchlesen, ob nichts schädliches dabei ist.

  5. #5
    Avatar von Fabi
    Fabi ist offline

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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Hallo,

    da kommt bei mir eine Frage auf: Wenn es tatsächlich möglich ist, einen Bundestrojaner auch auf Linux zu installieren und es ja Router gibt, die mit Linux laufen, könnte man dann theoretisch den Trojaner direkt auf dem Router installieren?

  6. #6
    Avatar von Spyx
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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Lohnt sich auch richtig . Was soll der Trojaner denn auf dem Router? Der Trojaner soll die Daten auf einem PC ausspionieren. Die Verbindungen ins Internet braucht man dankt Vorratsdatenspeicherung nun nicht mehr "stibitzen".

  7. #7
    Avatar von Fabi
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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Hallo,

    stimmt auch wieder...

  8. #8
    Avatar von Humdinger
    Humdinger ist offline

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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht und Bundestrojaner

    Nun dann hoffe ich mal das sicher die ausführende Organe auch an diesen Richterspruch halten. Wenn ich da von Regierungsmitgliedern Sprüche wie: Dann schießen wir ein Passagierflugzeug ab, Pläne dafür gibt es, auch wenn dieses Vorgehen Verfassungswidrig ist, höre. Woher soll ich dann wissen, ob die Regierung im Fall des Bundestrojaners nicht ähnlich agiert?

    Da verwende ich lieber grundsätzlich eine virtuelle Umgebung, sowie eine Hardware Firewall um ein Mindestmaß an Sicherheit zu haben.

    Ach ja Router, sind grundsätzlich mit einem sicheren Passworter abzusichern, sonst sind die witzlos!

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