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31Antworten
  1. #1
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    hi wollte gerne mal eine richtliche sache abklären und hinterfragen und suche in der hinischt nen forum

  2. #2
    Avatar von Kalle3165
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    Hallo,
    Kennst Du nicht "Tante Google"
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  3. #3
    Avatar von Bernard Sheyan
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    Forum für Rechtswissen......

    Ich würde in solchen Dingen lieber einen Anwalt zu Rate ziehen. Die Erstberatung ist nicht teuer.

  4. #4
    Avatar von Adonis87
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    Oki vielen dank aber könnt ihr mir auch helfen ..

    bekannter von mir ist mit Führerschein dabei hat seine 14 Unterrichts stunden abgearbeitet . der Fahrlehrer meinte zu Ihm wo er die 14 Unterrichts stunde Abschloss das er bevor er zu theoretische Prüfung darf , erst 3 Fahrstunden nehmen müsste obwohl er erstmal die theorie hinter sich lassen will bevor er in die Praxis über geht .

    und dazu sagte der Fahrlehrer das dass Rechtlich Vorgesehen ist nach Paragraph
    xxx..

  5. #5
    Avatar von Bernard Sheyan
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    Soweit ich es weiß. muss man erst eine Mindestzahl Fahrstunden abgeleistet haben, bevor man zur Prüfung zugelassen wird, aber sicher bin ich mir nicht, ist ja auch schon ganz schön lange her.

    Im Übrigen rate ich deinem Kumpel davon ab es so zu handhaben, wie er es vor hat. Eine bestandene theoretische Prüfung hat nur 6 Monate Gültigkeit. Hat man in dieser Zeit die praktische Prüfung nicht bestanden, dann darf man auch die Theorie neu machen.

  6. #6
    Avatar von Adonis87
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    habe mir heute morgen mal den Vertrag von ihm angesehen und auch dadrin steht das man mindestens 1 Jahr Zeit hat Die Prüfungen für die Payback karte zu erwerben zeit hat . und auch Im T Ü V gutachten stehts drin . das man dann Bsp: meld mich im Januar an hab ich bis nächstes Jahr Januar zeit die Prüfungen abzulegen

  7. #7
    Avatar von Arne 67
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    Wieso schaust Du nicht einfach einmal bei Google nach ?

    Seltsamerweise stehen da ganz andere Zahlen, als die Du jetzt hier genannt hast.

    Die rechtlich korrekte Antwort kannst Du aus der Fahrerlaubnis Verordnung ersehen.

  8. #8
    Avatar von Adonis87
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    komisch das im Antrag aber drin steht ich Zitiere


    ihr Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX

    ........
    ......

    Die Fahrerlaubnis wird Folgende Auflage(n) erhalt : 01

    Ihr antrag am 29.01.2013 ungültig ,

    falls die theoretische Prüfung bis dahin nicht bestanden haben .

    Nach bestehen der theoretischen Prüfung ist die Praktische Prüfung innerhalb der nächsten Zwölf Monate abzulegen .

  9. #9
    Avatar von Bernard Sheyan
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    Wie ich schon schrieb, ist schon länger her. Dann wurde es im Laufe der letzten 24 Jahre eben auf ein Jahr verlänger, und?

    Was meinst du wie schnell ein Jahr vorbei ist? Vor allem, wenn man einmal oder mehrmals durchsegelt? Und warum erst Theorie und dann Praxis? Was genau soll das bringen?

  10. #10
    Avatar von Adonis87
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    Ersparnis , was würde es bringen wenn man 5 Fahrstunden nimmt und Durch die Theo segelt dann darf man wieder und wieder das wär rausgeschmissenes Geld dann . oder nicht ? .

  11. #11
    Avatar von Arne 67
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    Öhm, eigentlich ist es üblich das man zuerst die Theoretische Prüfung macht.
    Denn wie willst Du ansonsten wissen, wie Du Dich offiziell auf der Straße benehmen sollst ?

    Ach ja, und wer schon bei der theoretischen Prüfung zum Mofa Führerschein durchsegelt, der sollte es bleiben lassen und weiter mit der Bahn oder dem Bus fahren .....

  12. #12
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    Arne 67 Öhm, eigentlich ist es üblich das man zuerst die Theoretische Prüfung macht.
    Denn wie willst Du ansonsten wissen

    genau soo seh ich das auch !

  13. #13
    Avatar von Bernard Sheyan
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    Es geht ja nicht um die Mofaprüfung, zumindest habe ich das bisher nicht hier gelesen.

    Und erst die Theorie machen und DANN, nach bestandener Prüfung mit der Praxis anfangen, Leute, ich weiß ja nicht was ihr euch davon versprecht, aber wer nicht in der Lage ist ohne das zusammen mit einem Fahrlehrer ein Auto zu lenken, der hat eigentlich noch nie irgend etwas im Straßenverkehr zu suchen gehabt. Der dürfte nicht mal mit dem Fahrrad fahren.

    Wenn ihr einen Beruf erlernt, dann habt ihr ja auch nicht erst Praxisunterricht in der Schule und dürft dann nach einem Jahr oder so an den Arbeitsplatz zum lernen.

    Meine Generation hat Theorie und Praxis zusammen gemacht und der Fahrlehrer hat uns zur Prüfung angemeldet, wenn er der Meinung war, dass man auch wirklich so weit ist. Aber damals hat man ja noch auf seinen Fahrlehrer gehört, wenn er was gesagt hat.

  14. #14
    Avatar von Adonis87
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    weiss ja nich wie alt du bist aber kann nur sagen das es früher so war das man erst die THEORIE Abschliessen Musste bevor man zur Praxis durfte naja , Die Frage war ja nur vom kumpel ob er wirklich erst 3 Fahrstunden wirklich nehmen muss bevor er zur Theorie zu gelassn wird da ihm der fahrlehrer sagte das sei Rechtlich , und in meinen Augen ihrgendwo Geld abzieherei ist ist , meine persönliche Meinung dazu . trotzdem danke schön für die hilfreichen antworten auch wenn manche vom thema abschweiften

  15. #15
    Avatar von Arne 67
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    Kleiner Tipp am Rande ; Wenn Du bzw. Dein Kumpel seinem Fahrlehrer nicht traut, warum schaut er nicht einmal bei einem anderen rein ?

    Stiefsohn von einem Kollegen ging es ähnlich, das er nur abgezockt wurde von seinem Fahrlehrer. Als er dann die Fahrschule wechselte, hatte er die Pappe binnen 3 Wochen gehabt.

    Zu meiner Zeit, als ich die Pappe machen wolle, hat uns der Fahrlehrer folgendes gesagt. Vor dem vorliegen des polizeilichen Führungszeugnisses darf ich euch keine praktischen Stunden geben (Es kann ja sein, das da ein Verbot drinn steht) . Das Führungszeugniss dauert ca. 6 Wochen, Bis dahin machen wir die theorie und sobald das Führungszeugniss vorliegt fangen wir mit den praktischen Stunden an. Vor Beginn der praktischen Studen benötigt Ihr aber noch den Augentest. Den müsst Ihr bei der theoretischen Prüfung ablegen.

  16. #16
    Avatar von Adonis87
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    danke werd s Ihm mal beibringen ... aber soweit ich weiss hatt er auch alle unterlagen da , sowie die schriftliche bestätigung das er darf ....und versteh auch nicht das die Fahrlehrer sagten alles kein problem kannst erst theorie dann Praxis und jetzt so ist zwar nich so als würd es dadran happern aber trotzdem kann ich mir das ihrgendwie nich vorstellen aber danke nochmals

  17. #17
    Avatar von Q-Max
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    Das mit gemeinsamer Theorie und Praxis ist heute auch noch so...jedenfalls in seriösen Fahrschulen.

    Klar fängt man mit Theorie an. Dabei ist es doch rein strategischer Natur wie man da vorgeht. Wenn ich das zügig hinter mich bringen will muss ich sogar Theorie und Praxis parallel machen, denn die Anzahl an Pflichtstunden ist sehr hoch.

    Außerdem bedeutet ein Durchfaller in Theorie ja nicht den Verlust der Praxisstunden, das geht ja normal weiter...

    LG

  18. #18
    Avatar von Adonis87
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    Aber wenn ich persönlich sage ich will lieber mit der Theorie anfangen und nicht parallel theorie zusammen machen ist es doch mein gutes recht . Oder liegt das im hand des Fahrlehrers ?oO . mich hatt es einfach nur verwirrt das der Fahrlehrer sagte es sei Richtlich festgesetzt nach Paragraph xxXxx . und zu dem ist das ich nur noch die Theorie prüfung machen muss bevor ich zur praxis gehe , und fahrlehrer war der meinung er lässt mich erst zur theorie wenn ich Praxis gemacht habe , also MINDESTENS 3 fahrstunden genommen habe
    -.-* formuliert .

  19. #19
    Avatar von Arne 67
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    @ Adonis87

    Deshalb hier nochmal den LINK zur Fahrerlaubnis Verordnung, darin ist geregelt wie man zu einer Fahrerlaubnis kommt.

    Ich hab jetzt in der schnelle beim Überfliegen nichts gesehen, nachdem man jemanden zwingen kann zuerst mit den praktischen Stunden anzufangen.
    [Quelle : www.verkehrsportal.de]

  20. #20
    Avatar von Adonis87
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    @ Arne 67 Danke

    und dadrum gehts mir ja erzwingt ja praktisch jemanden mit angeblichen paragraphen zur praxis schon obwohl ich lieber erst die theorie hinter mir haben will . wurd richtig aggro der fahrlehrer

  21. #21
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    Wenn Dir das schon spanisch vorkommt, dann solltest Du Dir überlegen den Fahrlehrer/Fahrschule zu wechseln.
    Oder Du machst Dir die Arbeit und druckst diese Verordnung aus und bittest Deinen Fahrleher, das er Dir diese Paragraphen schriftlich zeigt.

    Allerdings dürfte das dann sicherlich Dein Verhältniss zum Fahrleher nicht gerade positiv beeinflussen und leider liegt es am Fahrlehrer ab welcher Stundenzahl (über den Pflichtstunden) er Dich zur Praxisprüfung zulässt.

    Beides ist dann schlecht. (Zu früh, Du fliegst durch und hast mehraufwand. zu spät zu musst zu viel bezahlen.)

    Ich würde einfach einmal bei einem anderen Fahrlehrer/Fahrschule anrufen und das Problem zur sprache bringen.

  22. #22
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    Okay danke aber mit der Praxis hatt das ja noch nicht s zutun weil das verwirrt mich gerade das du von praxisprüfung redest bin erstmal bei der Theorieprüfung die ich erst bestehen muss und er will mich ja nicht in die theorie lassen bevor ich nich drei fahrstunden genommen habe. ... aber okay danke werd mich mal dran wenden ! .. werde erstmal mit dem inhaber noch mals reden wenn das nich der fall sein sollte werde ich mich an die nächst populärere fahrschule wenden danke für deinen rat hat mir sehr weiter geholfen

  23. #23
    Avatar von Adonis87
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    komme gerade von der Fahrschule. die Sekretärin der Fahrschule meinte warum ich dass nicht Parallel machen will und konnte mir keine richtige Antwort geben und weichte nur meine fragen aus -.- . Und sagte ich solle dass selber mit mit dem Fahrlehrer klären , und fragte ob ich dass nicht packen würde hmm und halt gesagt habe dass Ich mir sicher sein will . Und sagte dadrauf hin ein außenstehender es gibt die Verordnung seit 1998 , dass ich nicht lachte war alles , obwohl ich dass nicht glauben will. Und ehrlich gesagt die Fahrschule wird mir Unsympatischer . Dass tollste Augumment war ja .... dass mein anliegen schwach sinn sein. bin ich am überlegen was ich nun mache soll . Und was es donnerstag mit dem Fahrleher gibt . und mir nochmal einen ratschlag bei bekannnten holen die ihren frührerschein frischt machten und sagten das das je nach Belieben ist das ich erst theorie mache oder parallel arbeite . naja mal schaun was heute bei rum kommt .

  24. #24
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    Es ist Deine Entscheidung ob Du bei einem Dir unbeliebten Fahrlehrer bleibst oder evtl. zu einer anderen Fahrschule gehst.

    § 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): besagt nur das zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung maximal 12 Monate sei dürfen.
    Ich habe jetzt keinen Paragraphen gefunden der die besagten 3 Praxisstunden vor der Theoretischen Prüfung vorsieht.

    [Quelle : www.verkehrsportal.de]

  25. #25
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    Danke Arne67 , habe mich auch mit freunden unterhalten drüber und haben auch gesagt dass es Abzieherei von der Fahrschule ist ect. und es je nach belieben ist ob ich drei fahrstunden vorhher machen will oder ob ich erst theorie machen will werde heute mit ihnen noch mal reden .

    werde dann heute abend bericht erstatten !

    vielen dank für Eure Hilfe (Allgemein an alle ) :-*

    =)

  26. #26
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    Abzocke würde ich jetzt nicht sagen.
    So etwas fällt eher unter die Rubrik "Kunden Bindung" .
    Da die 3 Studen ja an Deine Pflichtstunden angerechnet werden, ist es keine Abzocke im Rechtlichen Sinne.

    Der Fahrlehrer könnte sogar sagen, das er mit den praktischen Stunden davor nur sehen will, ob Du das was er Dir in der Theorie erklärt hat auch verstanden hast. (Um Dein Durchfallen zu verhindern)
    Und natürlich das Du dadurch egal ob Du jetzt beim ersten oder zweiten mal durchhagelst nicht in der Gesamtzeit erhöht wirst.

  27. #27
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    okay aber in meinen Augen bissel , hmm .. wenn ich die Theroie schon verkacken würde wär es für mich ein Zeichen das ich was nicht verstanden habe .

    aber dierekt dann mit Praxis anfangen ? . .... oder nicht ?

    aber mal davon abgesehen was gibt es da nicht zu Verstehen ?

    ist doch alles ziemlich Simpel und Logisch

  28. #28
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    Rechts vor Links...

    Die meisten Unfälle geschehen deswegen, weil jemand sich an das Gebot Rechts vor Links nicht hält.

    Da meine Fahrschule schon 26 Jahre her ist kann ich Dir jetzt nicht sagen, ob ich die Bilder auf den Fragebögen wirklich verstehen würde.
    Und NEIN ich habe keine Punkte in Flennsburg.

    Direkt nach der Theorie zur Praxis ?
    Die meisten wollen doch Ihre Pappe so schnell als möglich haben, deshalb wollen auch die meisten so schnell wie möglich Ihre Pflichtstunden runter kurbeln, damit Sie das was Sie in der Theorie gelernt haben auch noch im Kopf haben, wenn es dann später zur "Praktischen Prüfung" geht.

  29. #29
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    ja schon klar aber Drück mich mal so aus sicher ist halt sicherer was bringt das wenn ich den stoff runter pauke wie sonst was alle schön und gut und dann nach paar monaten wieder über die hälfte vergessen habe . naja wirklich viel zu beachtetn gibts ja nicht wenn mans grober sieht aussa auf Passanten zu achten recht s vor links und den schulterblick nicht vergisst, sowie die verkehrszeichen beduetung kennt . kann eigentlich nicht viel schief gehn ....

  30. #30
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    Es wird immer das Argument gebracht "Ja, aber was ist denn, wenn ich in Theorie durchfalle, dann sind die schönen Praxisstunden umsonst gewesen".....

    Und was ist, wenn man ein glänzender Theoretiker ist und dann, man verzeihe mir den Ausdruck, ich will damit niemanden ansprechen, zu blöd zum Fahren ist? Wäre ja echt nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt. Dann sind die schönen Theoriestunden inklusive Prüfungsgebühr beim Teufel, schon mal an diese Möglichkeit gedacht? Hatte ich selber in unserer Prüfungsgruppe. Die Dame hat in Theorie 0 Fehler gehabt, und ist prompt durch die Praxis gerasselt.

    Ihr könnt ja machen was ihr wollt, aber bei mir findet Theorie und Praxis parallel statt

  31. #31
    Avatar von Arne 67
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    Für das hab ich zu viele Stunden vor dem Führerschein gehabt....
    Da kann ich nicht mitreden, welche Art da besser ist.
    Es gab früher noch die Einrichtung die sich PKW Übungsgelände nannte. Da konnte man früher auch ohne den Fahrlehrer das Fahren in einem gesicherten Gelände fern ab der Realität lernen.
    Und wenn man da so wie ich als Hilfsarbeiter tätig war, durfte man auch ohne Geld so ein paar Fahrzeuge fahren.

  32. #32
    Avatar von Adonis87
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    Also hab mit meiner Fahrschule gesprochen , Die Sekretärin hat in dem Sinn eine falsch aussage bei Anmeldung der Fahrschule gemacht .

    dazu werde ich die tage eine E-mail mit paragraphen erhalten wo es rechtlich Verordnet ist .

    und somit die sache hier abgehakt werden kann

    somit kann man das Thread schließen , dürfte ich auch diesen Pragraphen hier posten ?

    Vielen dank an allen fleißigen helfer =)

    [FONT="Century Gothic"]danke schön[/FONT]

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