Spionage durch Polizei...

12Antworten
  1. #1
    Avatar von PSMONSTER
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  2. #2
    Avatar von computerdirk
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    Hallöchen,

    danke für den Link aber ein wenig mehr Informationen im Beitrag wären auch schön gewesen...

  3. #3
    Avatar von Fighter
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    Hallo,

    man kennt das ja... auf Kosten der Prvatsphäre wird immer mehr legalisiert um die Welt angeblich sicherer zu machen...
    aber was müssen wir hinnehmen
    kann man solch tiefe Einschnitte mit einer möglichwerweise geringfügig höheren Sicherheit begründen

    ...

  4. #4
    Avatar von schmidt
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    Das kriegen die durch und dann ist alles legal
    e-mule wird von denen ja schon fast betrieben, dadurch kommen die leichter an die Raubkopierer ran. Dauert nicht mehr lange un diwr sind gläserne User.

  5. #5
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    sowas ist von der polizei verboten, sie dürfen das nur wenn sie beweise haben.

  6. #6
    Avatar von schmidtchen
    schmidtchen ist offline

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    Moin @ experte,
    dann informiere dich mal über die neuesten gesetzlichen und damit legalen Vorhaben der Politik z.B. in NRW. und auch was Herr Schäuble so alles gerne möchte.

  7. #7
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    schmidtchen fresse halten wenn man keine ahnung davon hat mein vater arbeitet in diesem bereich

    Bundesgerichtshof stoppt Polizei-Hacker
    Recht & Gesetz

    Der Bundesgerichtshof erklärt Online-Durchsuchungen von PCs für illegal. Damit sind andauernde Spekulationen über die „Polizei-Trojaner“ aus dem Weg geräumt. Die Bundesregierung will jedoch schon in Kürze eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Spionage-Software in der Ermittlungsarbeit schaffen.

    Laut dem Bericht der Tageszeitung taz sind Online-Durchsuchungen von PCs „nicht genehmigungsfähig“ und daher illegal, so der Beschluss eines BGH-Ermittlungsrichters vom 25. November. Der Beschluss wurde laut taz noch nicht veröffentlicht, weshalb es in den letzten Tagen zu den wüstesten Spekulationen von kleinen Trojanern bis hin zum „Polizei-Hacking“ gekommen war. Bei den angewandten Hacks der Polizei handle es sich „um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, dem die „notwendige gesetzliche Gestattung“ fehle, heißt es in dem Beschluss weiter.

    Die bisher genutzte Vorschrift zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation – Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) – genüge nicht, so der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit, weil „der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist“, wenn die E-Mail auf dem heimischen Rechner gespeichert wurde.

    Doch dazu gibt es natürlich gleich Gegenwind von der Regierung. So hat die Generalbundesanwältin Monika Harms gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Sollte der Senat des BGH den Beschluss bestätigen, will die deutsche Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen schaffen. Parallel dazu veröffentlichte ein Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ein Statement: „Das Bundesinnenministerium hat Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bis auf weiteres gestoppt“.

  8. #8
    Avatar von schmidtchen
    schmidtchen ist offline

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    Moin @ Experte,
    dein Vater hätte vielleicht lieber mal in deine Kinderstube das Kommando übernehmen sollen. Und nun halte du bitte deine.

  9. #9
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    pass auf was du sagst gegenüber mein vater, ist scheiße wenn man keine ahnung davon hat ne, meinste was im internet bzw. medien erzählt wird, stimmt alles, du müss noch viel lernen

  10. #10
    Avatar von schmidtchen
    schmidtchen ist offline

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    Moin @ Experte,
    kommt Papa mich jetzt verhauen? Du wirst mit deinem Fachwissen sicher Amtshilfe leisten und ihm meine Adresse ermitteln können. Aber pass gut auf, ich habe einen großen Bruder. UND NUN VERSCHWINDE.

  11. #11
    Avatar von

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    was habe ich davon, oh hast du ein großen brüder(1,50m) ich scheisse mir vor angst gleich in die hose, kannst du dich nicht selber wehren, weil du ein kleiner hosenscheißer bist und wenn es darauf ankommt zieht du dein schwanz ein(sorry welcher schwanz) du verkraftes das doch nicht weil ich recht habe.

  12. #12
    Avatar von Fabi
    Fabi ist offline

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    Ehm...ich meine Dirk sollte was dazu sagen, ob man sich hier öffentlich so beleidigen darf. Ist ja schließlich sein Forum.

  13. #13
    Avatar von

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    sehe ich genauso, aber du hast damit angefangen

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